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Datenaufbewahrung & DSGVO-Werkzeuge

Zuletzt aktualisiert: 25. August 2026

Einstellungen → Datenspeicherung & Datenschutz

Die Seite hat drei Teile: Aufbewahrungsfristen, Auskunft und Löschung einzelner Besucher, sowie den Export für die Nachweisdokumentation.

Aufbewahrungsrichtlinien

Je Datenart eine eigene Frist:

  • Konversationen
  • Besuchersitzungen
  • Seitenaufrufe
  • Nachrichten
  • Gelesene Benachrichtigungen
  • Ungelesene Benachrichtigungen

Für jede Art gilt: Aufbewahrungstage setzen und Automatisch löschen einschalten. Ohne den Schalter passiert nichts.

⚠️ Ist die automatische Löschung aus, werden Daten unbegrenzt gespeichert. Die Seite warnt davor ausdrücklich, weil das gegen Art. 5 DSGVO (Speicherbegrenzung) verstossen kann. Eine unbegrenzte Frist lässt sich hier deshalb gar nicht einstellen — die Höchstdauer ist begrenzt.

Benachrichtigungen sind der Sonderfall: Auch ohne eigene Richtlinie werden sie nach einer voreingestellten Frist gelöscht. Die Richtlinie brauchen Sie nur, wenn Sie eine andere Frist wollen.

⚠️ Beim Löschen von Konversationen verschwinden auch alle Dateianhänge dauerhaft aus dem Speicher. Das ist gewollt — es hilft nichts, das Gespräch zu löschen und den Screenshot zu behalten.

Auskunft (Art. 15)

Besucherdaten exportieren liefert zu einer Besucher-ID alle gespeicherten Daten — als JSON zum Herunterladen oder zum Kopieren.

Die Besucher-ID finden Sie in der Besucheransicht oder in der Konversation. Fragt jemand per E-Mail an, ist die Zuordnung Ihre Aufgabe: Wir kennen nur die ID, nicht die Person dahinter.

Löschung (Art. 17)

Besucherdaten löschen entfernt alles zu einer Besucher-ID dauerhaft. Zur Bestätigung ist DELETE einzutippen.

Das ist eine echte Löschung, kein Papierkorb — es gibt keinen Rückweg und keine Wiederherstellung aus einer Sicherung, die diesen Namen verdient.

Nachweis

Audit-Log-Export gibt alle Aufbewahrungs- und DSGVO-Ereignisse als JSON oder CSV aus. Das ist der Beleg dafür, dass die Fristen tatsächlich gegriffen haben — bei einer Prüfung zählt nicht die Einstellung, sondern der Nachweis.